Brangs zur Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes

Die Ausweitung von branchenbezogenen Mindestlöhnen zeigt eines ganz deutlich - Deutschland braucht einen gesetzlichen Mindestlohn. Es ist begrüßenswert, dass immer mehr Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen werden, aber es zeigt auch, dass dieser Ansatz nur ein erster Schritt sein kann hin zu einem gesetzlichen Mindestlohn. Denn das Entsendegesetz ist nur für wenige Branchen geeignet, die prekäre Lohnsituation der Beschäftigten zu verbessern. Die geforderte Tarifbindung von 50 Prozent kann in vielen Bereichen, die einen Mindestlohn benötigen, nicht erreicht werden. Das liegt vor allem daran, dass immer mehr Arbeitgeber gerade in Ostdeutschland nicht mehr tarifgebunden sind., so der Parlamentarische Geschäftsführer und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stefan Brangs zu den gestern auf Bundesebene beschlossenen weiteren Ausweitungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für die Bereiche des Wach- und Sicherheitsgewerbes, der Altenpflege, der Abfallentsorger, derTextilreiniger und den Zweig der Bergbau- Spezialarbeiten. Der gesetzliche Mindestlohn kann gerade in der Krise auch in Sachsen dafür sorgen, dass die Einkommen nicht immer weiter sinken. Dieses Geld kommt den Beschäftigten sofort spürbar zu gute und wäre sicher ein weitaus besseres Instrument um die Konjunktur anzukurbeln, als all die Überlegungen zu Steuergeschenken für Wohlhabende und Besserverdienende. Die Tatsache, dass im Osten jeder fünfte Beschäftigte einen Stundenlohn von teilweise weit unter 7, 50 Euro bekommt, zeigt die Notwendigkeit eines Mindestlohnes überdeutlich. Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt für die SPD-Fraktion ein wichtiger Bestandteil für die soziale Sicherheit der Menschen in Sachsen. Es bleibt dabei: Man muss von seiner Arbeit angemessen leben können, dieses Prinzip wird vor allem in Ostdeutschland noch immer verletzt.", so Brangs abschließend.
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