Erhalt der Arbeitsgemeinschaften eine gute Lösung
Die gestrige einstimmige Entscheidung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder, die Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter im Grundgesetz zu verankern, nennt der Vorsitzende der SPD Leipzig Gernot Borriss eine gute Lösung für die betroffenen Langzeitarbeitslosen und die großen Städte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 20.12.2007 die gegenwärtige Mischverwaltung aus Agentur für Arbeit und Kommunen in Gestalt der Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter für vom Grundgesetz nicht gedeckt erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 verlangt.
Nachdem sich die Landessozialminister einstimmig auf die Absicherung der Argen und Jobcenter verständigt haben, sollte auch in Leipzig der Parteienstreit um die Zukunft der Arge beendet sein, fordert der Leipziger SPD-Vorsitzende.
Die Landessozialminister machen mit ihrer Entscheidung den Weg frei für den Erhalt der Argen in der bewährten Grundstruktur, so Gernot Borriss weiter. Vermittlungsleistungen der Arbeitsagentur und Unterstützungsangebote der Kommunen bleiben so unter einem Dach erhalten. Gerade für Großstädte wie Leipzig ist das die beste Lösung, erklärt Gernot Borriss abschließend, denn so bleibt die auch finanzielle Verantwortung des Bundes für die Langzeitarbeitslosen und deren Beschäftigungschancen am besten gewahrt.




