Brangs: "Gesetzliche Regelung zur Gleichbehandlung von Leih- und Zeitarbeit nötig!"

Stefan Brangs, Parlamentarischer Geschäftsführer und arbeitsmarktpolitischer der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

"Wir müssen leider feststellen, dass Leiharbeit massiv benutzt wird, um Tarifverträge zu umgehen und die Löhne zu drücken. Zeitarbeit dient in vielen Fällen nicht mehr zur Gewinnung größerer Flexibilität oder als Einstieg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Zeitarbeit wird als Instrument für Lohndumping und Tarifflucht genutzt. Hier muss die Politik handeln!

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert daher einen wirksamen gesetzlichen Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping. Gleiches Geld für gleiche Arbeit, das gilt auch für Leiharbeitnehmer und kann nur per Gesetz gesichert werden. Die geforderte gesetzliche Regelung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Die bindende Gleichbehandlung mit der Stammbelegschaft nach sechs Monaten Beschäftigung beim gleichen Entleiher.
  2. Die Begrenzung der Verleihzeit an einzelne Betriebe. Zum Schutze regulärer Beschäftigungsverhältnisse muss es eine Begrenzung der Verleihdauer von Leiharbeitern auf ein Jahr geben.
  3. Gleiche Rechte für Stammpersonal und Leiharbeiter. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in den Entleihbetrieben müssen gestärkt werden, insbesondere bezüglich der Kontrolle eines ordnungsgemäßen Einsatzes der Leiharbeitnehmer und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit im Betrieb.

Überall in Europa nehmen die prekären Beschäftigungsverhältnisse rasant zu. Eine sozial gerechte Regulierung von Leih- und Zeitarbeit daher ist unumgänglich. Gleiche Löhne können verhindern, dass Stammbelegschaften abgebaut werden. Die gesetzlichen Regelungen müssen der ursprünglichen Intention von Leiharbeit – Abfederung von Auftragsspitzen – wieder gerecht werden. Deshalb ist die gesetzliche Einsatzbefristung von Leiharbeitsbeschäftigten sowie die Unterbindung der lückenlosen Wiederbeschäftigung im selben Entleihbetrieb festzuschreiben.“

 

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