Brangs: MDR muss alle Karten auf den Tisch legen! Intransparenz bei Einstellungsuntersuchungen ist Gift für jedes Arbeitsverhältnis

Anlässlich der gestrigen Debatte im Innenausschuss zur Blutproben-Praxis des MDR erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Stefan Brangs:

„ Die Sitzung des Innenausschuss hat deutlich gemacht, dass wir weit davon entfernt sind, dieses Thema zu den Akten legen zu können. Weder gibt es bislang eine vollständige Aufklärung der in der Vergangenheit gehandhabten Praxis, noch stellt uns die neue Vorgehensweise der Verantwortlichen des MDR zufrieden.

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme zwar festgestellt, dass die bisherige Praxis des MDR rechtswidrig war. Er hat jedoch insbesondere bemängelt, dass aufgrund fehlender Informationen seitens des MDR keine datenschutzrechtliche Bewertung zu Umfang und Tiefe der vorgesehenen Datenverarbeitung vorgenommen werden konnte.

Auch nach der Sitzung, sind Fragen unbeantwortet geblieben.

- Worauf hin wurde konkret untersucht? Wurde z.B. nach HIV oder chronischen Krankheiten gesucht?

- Wie wurden die Betroffenen aufgeklärt und was wurde ihnen mitgeteilt?

- Hat es eine Mitbestimmung der Personalvertretung gegeben?

- Welche Vorgaben hat der MDR den die Untersuchung durchführenden Ärzten gemacht und welche Daten sind von den Ärzten an den MDR zurückgeflossen?

- Wie gehen der MDR und die beteiligten Ärzte mit den bereits erhobenen Daten um?

Diese Fragen werden auch durch die seit April 2010 geänderte Praxis des MDR nicht geklärt. Es ist nur bekannt, dass bei gewissen Tätigkeiten, wie etwa Maskenbildner, die Tauglichkeit unter anderem durch eine Untersuchung „Labor (Blut)“ vorgenommen wird. Dies lässt sich aus der Vorlage für die Rundfunkratssitzung am 15. März 2010 entnehmen. Keinerlei Informationen gibt es dahingehend, was konkret hier zu welchem Zweck untersucht wird! Hier fordere ich Aufklärung durch den MDR!“, so Brangs weiter.

Ohne Transparenz und Wahrung der Arbeitnehmerrechte durch den Arbeitgeber ist ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten beider Seiten unmöglich. Wenn Arbeitnehmer bei den Einstellungsuntersuchungen mit intransparenten datenschutzrelevanten Maßnahmen – wie etwa Blutproben – konfrontiert werden, sollten sie sich vertraulich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden, damit hier Abhilfe geschaffen wird!“

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