Krehl: „Gleichstellung fördern – aber bitte richtig!“
Constanze Krehl erklärt zur Mutterschutz-Entscheidung im Europäischen Parlament:
Überraschend hat das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg für eine Verlängerung des EU-weit geltenden Mutterschutzes von derzeit mindestens 14 auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich gestimmt. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten angehalten, die Möglichkeit eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubes anzubieten, der den Regelungen zum Mutterschutz gleichwertig ist. Für Deutschland würde das bedeuten, dass Väter Anspruch auf die beiden Wochen bei ebenfalls vollem Lohnausgleich hätten.
„Leider hat das Europäische Parlament zwei völlig unterschiedliche Aspekte miteinander vermengt. Die zusätzlich zum Mutterschutz möglichen beiden Wochen Vaterschaftsurlaub haben mit dem Gesundheitsschutz für Frauen nichts tun und gehören da einfach nicht hin“, kommentierte die SPD-Europaabgeordnete Constanze Krehl das Abstimmungsergebnis und kritisierte, dass der angenommene Bericht nicht ausreichend zwischen Mutterschutz-, Eltern- und Vaterschaftszeiten unterscheidet, deren Ausgestaltung und Finanzierung in den Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich geregelt sind. So würden beispielsweise Lohnfortzahlungen in einigen EU-Ländern steuerfinanziert, in anderen werden die Kosten wiederum teils von den Sozialversicherungsträgern und teils von den Unternehmen getragen.
„Selbstverständlich wollen auch wir SPD-Europaabgeordneten die Beteiligung und gleichberechtigte Einbindung von Müttern und Vätern an der Erziehung und allen familiären Rechten und Pflichten fördern. Allerdings muss das über die entsprechenden Bestimmungen zur Elternzeit geregelt und nicht willkürlich an falscher Stelle eingebracht werden“, so Constanze Krehl weiter.
Auch die Verlängerung der Mutterschutzzeit von 14 auf 20 Wochen sieht die SPD-Politikerin skeptisch, da sie eine erhebliche Schwächung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bedeuten könnte: „Die mehrheitliche Entscheidung für 20 Wochen Mutterschutz birgt erhebliche Risiken. Denn ich fürchte, dass sich diese Regelung letztendlich als Bumerang erweisen wird und die Beschäftigungschancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt deutlich sinken werden“, äußerte Constanze Krehl abschließend ihre Bedenken.
Bevor die Regelungen in Kraft treten können, müssen sich zunächst die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position verständigen und einen Kompromiss mit dem Parlament erzielen. Die gestrige Abstimmung stellte lediglich die erste Lesung im Europäischen Parlament dar.




