Neues EU-Bio-Logo
Veröffentlicht am 02.07.2010
Seit dem 01. Juli ist das neue EU-Bio-Logo, das so genannte "Euro-Blatt", auf allen verpackten Bioprodukte aus der EU vorgeschrieben und weist darauf hin, dass diese Lebensmittel die notwendigen ökologischen und biologischen Bestimmungen erfüllen. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften erfordern auch die Angabe des Erzeugnisortes sowie die Codenummer der zuständigen Zertifizierungsstelle. Bis zur vollständigen Umsetzung der Vorschriften ist allerdings eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Für eingeführte nicht verpackte Bio-Erzeugnisse ist diese Kennzeichnung freiwillig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/agriculture/organic/home_de
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