Verwaltungsregeln zu Struktur- und Kohäsionsfonds sollen vereinfacht werden

Die Europäische Union hat neue Maßnahmen zur einfacheren Fondsverwaltung verabschiedet, um die Mitgliedstaaten und die Regionen bei der Überwindung der Probleme in Folge der Wirtschaftskrise zu unterstützen. Der erleichterte Zugang zu den Fondsmitteln soll bei der Bewältigung von Liquiditätsproblemen helfen und den Investitionsfluss beschleunigen. Die drei Fonds der Kohäsionspolitik – der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds – stellen für den Zeitraum von 2007 bis 2013 insgesamt 347 Mrd. Euro für die Regionen der EU zur Verfügung. 

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören: 

  • Einführung eines einheitlichen Schwellenwertes von 50 Mio. Euro für alle Großprojekte, die von der Kommission genehmigt werden müssen
  • Großprojekte können über mehrere Programme finanziert werden
  • Einfacheres Verfahren zur Überarbeitung der Programme
  • Stärkere Nutzung von Finanzierungstechniken
  • Lockerung der Verpflichtung, Investitionen aufrechtzuerhalten
  • Vereinfachung der Regeln im Bezug auf sogenannte „Einnahmen schaffende Projekte“
  • Zusätzliche Vorauszahlungen in Höhe von 775 Mio. EUR (4 % aus dem ESF und 2 % aus dem Kohäsionsfonds) an Mitgliedstaaten, die ein Darlehen im Rahmen des IWF-Programms zur Stützung der Zahlungsbilanz erhalten haben oder deren BIP um mehr als 10 % gesunken ist. Konkret betrifft dies Estland, Lettland, Litauen, Ungarn und Rumänien.
  • Aufschub der Aufhebung der Mittelbindung nach der „n+2“-Regel 

Die Änderungen sind seit dem 25. Juni 2010 in Kraft. 

Die komplette Pressemeldung finden Sie hier.

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