Pecher: "Die tatsächliche Finanzlage wird verschleiert"

Mario Pecher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

„Experten rügen den Haushaltsgesetzentwurf der Staatsregierung.“

„In der heutigen Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss äußerten sich die Sachverständigen überaus kritisch zum vorliegenden Haushaltsgesetzentwurf 2011/2012. Allen voran kritisierte der Chef des Sächsischen Rechnungshofes, Karl-Heinz Binus, den vorliegenden Gesetzentwurf: ‚Die tatsächliche Finanzlage wird verschleiert‘ ist die markante Quintessenz seines Beitrages bei der heutigen Expertenanhörung zum Doppelhaushalt 2011/12 im Sächsischen Landtag.

Hintergrund ist die Kreditermächtigung für den Garantiefonds in Höhe von bis zu 1,795 Milliarden Euro. Diese Kreditermächtigung soll dem Finanzministerium außerhalb des Haushaltes zugewiesen werden. Damit wird die tatsächliche Verschuldung einschließlich der Pro-Kopfverschuldung falsch dargestellt!

Kritisch wurde vor allem auch die Personalbudgetierung bewertet: Erstmals sollen ab dem kommenden Haushaltsjahr in zwei Ministerien die Personalkosten budgetiert werden. Diese untergräbt zum einen die Kontroll- und Steuerungsfunktion des Parlaments, zum anderen fehlen dafür die notwendigen gesetzlichen Regelungen im Haushaltsgesetzentwurf. Mit seiner Kritik baut der Rechnungshof konsequent auf seine beratende Äußerung vom Juni 2010 und unterstreicht seine Forderung nach mehr Transparenz in der Haushaltsgesetzgebung.

Schattenhaushalte, verdeckte Kreditermächtigungen, nicht ausgewiesene Haushaltsreste, ausufernde Deckungsvermerke, wachsweiche Titelgruppen sowie weitere Ausweitung der Personalbudgets machen den vorliegenden Haushaltsentwurf unkontrollierbar und intransparent. Zahlreiche vom Rechnungshof dokumentierte Rechtsverstöße bleiben bestehen und werden verstetigt. Jeder Gemeinde bzw. jedem Kreis würde ein Haushalt mit derartigen Mängeln von der Rechtsaufsicht mit dem Vermerk ‚nicht Genehmigungsfähig‘ zurückgeschickt. Dieser Haushalt ist nicht genehmigungsfähig. Er beschneidet das Budgetrecht und die Willensbildung des Parlaments und ist damit verfassungswidrig. Die Staatsregierung muss ihn zurücknehmen und die aufgezeigten Rechtsmängel abstellen.“

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