Neukirch: Jetzt anpacken, damit es unseren Kindern besser geht!
BVG-Urteil ist Arbeitsauftrag an alle
Dagmar Neukirch, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt aus Anlass des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Hartz-IV-Leistungssätzen folgendes:
„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Nach langem Hin und Her herrscht nun endlich Klarheit. Alle schwarz-gelben Rufe nach Leistungskürzungen sind damit endgültig vom Tisch. Das Urteil ist aber auch ein Arbeitsauftrag an uns alle: Zum 1. Januar 2011 muss es eine Neuregelung geben. Daher müssen nun schnell Bund, Länder, Kommunen und Wohlfahrtsverbände an einen Tisch, um gemeinsam tragfähige und gerechte Regelungen zu erarbeiten.
Auch wenn das Urteil eine neue Bundesgesetzgebung fordert, ist nun auch der Freistaat Sachsen in der Pflicht: Denn die fast 500.000 sächsischen Hartz-IV-Empfänger – darunter ca. 110.000 Kinder und Jugendliche – haben ab sofort ein Recht auf ergänzende Leistungen.* Schon ab morgen sind also unsere Jobcenter vor große Herausforderungen gestellt, die sie mit Bordmitteln kaum stemmen werden können. Ich fordere daher Ministerpräsident Tillich und Sozialministerin Clauß auf, in Absprache mit den Kommunen umgehend pragmatische und unbürokratische Lösungen zu finden. Die Kommunen und Jobcenter dürfen jetzt nicht allein gelassen werden!
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil uns alle aufgefordert, eine bessere Politik für Kinder und Jugendliche zu machen. Richtig verstanden, kann das Urteil nur einen Einstieg in die Kindergrundsicherung bedeuten. Denn bedarfsgerechte Regelsätze, die Kinder und Jugendliche nicht als kleine Erwachsene, sondern als Menschen mit besonderen Bedürfnissen begreifen, ist das eine. Nicht minderwichtig ist aber auch eine gute Infrastruktur für Kinder und Eltern vor Ort. Dazu gehören u.a. genügend und hochwertige Betreuungseinrichtungen, Ganztagsschulen und ein warmes und gesundes Mittagessen für jedes Kind. Darin muss auch Sachsen noch deutlich besser werden!
Und noch etwas bedeutet das Bundesverfassungsgerichtsurteil: Der beste Schutz vor Kinderarmut ist ein ausreichender Lohn der Eltern. Die SPD-Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn ist mit dem Urteil also wieder auf dem Tisch und aktuell wie nie. Wir brauchen keine niedrigen Regelsätze, damit Hungerlöhne attraktiv werden. Wir brauchen einen Lohn, von dem die Menschen sich und ihren Familien aus eigener Kraft und ohne Zusatzleistungen ein Leben in Würde ermöglichen können.“




