Gunkel: “Wo (k)ein Wille ist, ist auch (k)ein Weg!“

SPD-Bundestagsabgeordneter Wolfgang Gunkel erklärt:

Als „erwartet enttäuschend“ bewertet der regionale SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Gunkel die Antworten der Bundesregierung auf seine Anfragen zur Hilfe für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe an der Neiße.

So betont der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Hartmut Koschyk (CSU)in seinem Antwortschreiben, dass es sich bei dem Hochwasser 2010- anders als beim Hochwasser 2002- um ein regional begrenztes Ereignis handele und der Bund nur bei Katastrophen von nationalem Ausmaß finanzielle Hilfe leisten könne.

„Offenbar ist Herrn Koschyk die geografische Situation völlig fremd, schließlich sind neben den Betroffenen in anderen Teilen Sachsens und Brandenburgs fast die gesamte Oberlausitz betroffen und darüber hinaus vor allem auch grenzüberschreitend in Polen und Tschechien enorme Schäden entstanden“, so Gunkel weiter.

Die Frage nach konkreten Hilfsanfragen der Sächsischen Staatsregierung an den Bund wurde dann auch mit der Antwort „man stehe in Kontakt“ beantwortet.

Teil 2 der Anfragen befasste sich mit der möglichen Umwidmung der Mittel aus dem „Aufbauhilfefonds 2002“. Entgegen der jüngst geäußerten Machbarkeitszweifel betont die Bundesregierung, dass für eine Umwidmung der Mittel eine Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes und der landesrechtlichen Regelung nötig wäre, dieser Weg dem Grunde nach also nicht ausgeschlossen wäre. Zu der in diesem Zusammenhang geäußerten Bemerkung, dass keine freien Mittel verfügbar seien, da sie sämtlich mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Folge des Hochwasser 2002 gebunden seien, sind Zweifel wohl angebracht. Schließlich erwirtschaftet dieser Fonds seit acht Jahren nicht unbeträchtliche Zinseinnahmen und nun ist auf einmal alles verplant?

„Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, wie sich Bundes- und Landesregierung dadurch aus der Verantwortung stehlen, indem sie das Hochwasser 2010 in seiner Bedeutung als lokales Ereignis klein reden. Der einzelne Betroffene muss doch das gleiche Recht auf staatliche Unterstützung haben, wie die Menschen 2002? Als Fazit bleibt für mich nur der Satz: Wo kein Wille, ist auch kein Weg!“, so Gunkel abschließend.

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