Köpping: "Schwarz-Gelb sägt weiter am finanziellen Standbein der Kommunen"
Petra Köpping, stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:
"Geplantes Kreislaufwirtschaftsgesetz privilegiert private Entsorger – Kommunen zahlen die Zeche"
"Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat am 30. März 2011 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Hierbei haben sich CDU, CSU und FDP wieder einmal dafür stark gemacht, private Entsorger beim lukrativen Zugriff auf die Wertstoffe vor den Kommunen zu bevorzugen. Die Kommunen werden – wie schon so oft – die Zeche zahlen müssen, wenn privaten Unternehmen ermöglicht wird, sich die besten Rosinen herauszupicken und Gewinne einzufahren, während Verlustgeschäfte an den Kommunen hängen bleiben.
Von den Erlösen aus gewerblichen Sammlungen profitieren nur deren Veranlasser. Die Erlöse fehlen im Gebührenhaushalt der Kommune oder schmälern den Gewinn des privaten Entsorgungsunternehmens, das eine Kommune nach einer Ausschreibung mit der Wertstoffentsorgung beauftragt hat. Und letztendlich werden auch die Bürgerinnen und Bürger um Gebührenvorteile gebracht, wenn die lukrativen Bestandteile des Abfalls auf eigene Rechnung durch Private verwertet werden und die Kommunen lediglich die unverwertbaren Abfälle zu entsorgen haben.
Die in dem Gesetz vorgesehene Einschränkung der bisherigen Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten zugunsten der gewerblichen Sammlung privater Entsorgungsbetriebe lehnen wir daher entschieden ab. Wenn privat initiierter Aufbau von Wertstoffsammlungen – parallel zu der kommunalen Wertstoffsammlung –nun wieder nahezu unbeschränkt ermöglicht werden sollen, wird den Kommunen jegliche Steuerungsmöglichkeit und der finanzielle Boden unter den Füßen entzogen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Leichtigkeit sich der vorliegende Gesetzentwurf über die geltende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2009 hinwegsetzt. Eine europarechtliche Notwendigkeit gibt es dafür nicht.“




