SPD-Fraktion schlägt vor: Friedliche Blockaden ordnungswidrig, aber nicht strafbar
"Über die Rolle friedlicher Blockaden beim Protest gegen Rechts ist in den vergangenen Monaten viel gestritten worden. Unser Anliegen ist es, die Rechtslage zu verbessern und der Polizei mehr Sicherheit beim Umgang mit konkurrierenden Demonstrationen zu geben. Deshalb haben wir zum Entwurf des Versammlungsgesetzes einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser sieht vor, die Straftatbestände des Gesetzes in Ordnungswidrigkeiten umzuwandeln. Wir bedauern, dass die CDU-FDP-Koalition diesem Vorschlag weder im Rechts- noch heute im Innenausschuss gefolgt ist. Dabei haben bei der Anhörung zum Gesetzentwurf die Sachverständigen einhellig die von der SPD-Fraktion beantragte Änderung empfohlen.
Nach unserem Vorschlag könnten friedliche Blockadehandlungen nach wie vor von den zuständigen Behörden geahndet werden. Allerdings wäre es den Behörden möglich, situationsangemessen zu reagieren und im Einzelfall auch von einem Einschreiten abzusehen - zum Beispiel dann, wenn es aufgrund räumlicher Enge oder einer Vielzahl beteiligter Menschen zu gefährlich wäre.
Diese Änderung wäre vor allem für die Polizei eine große Erleichterung im Einsatzhandeln. Derzeit geraten die Behörden regelmäßig in den Konflikt, allen Grundrechtsträgern - Demonstranten wie Gegendemonstranten - ihr Recht so umfassend wie möglich einzuräumen und dabei oft massiv eingreifen zu müssen. Unterlässt die Polizei beispielsweise die Auflösung einer friedlichen Blockade, weil das zu gefährlich wäre, setzt sie sich nach derzeitiger Rechtslage dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt aus. Mit der Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit ist es der Polizei einfacher möglich, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Eine Strafbarkeitslücke entsteht durch unseren Vorschlag nicht: Unfriedliche Handlungen, Ausschreitungen und Gewalttaten wie Nötigung, Landfriedensbruch oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte können nach wie vor mittels Strafgesetzbuch geahndet werden.
Es ist bedauerlich, dass sich die Koalitionsfraktionen diesem Vorschlag aus ideologischen Gründen verweigern. Die Regelung hätte für mehr Klarheit bei allen Beteiligten sorgen können. So haben die Bürger oft kein Verständnis dafür, dass die Polizei Nazidemonstrationen mit allen Mitteln ermöglichen muss. Dazu ist sie aufgrund der derzeitigen Regelungen jedoch verpflichtet. Unser Vorschlag hätte helfen können, die Kluft zwischen Gegendemonstrationen und Polizei zu schließen.
Das bisherige Versammlungsrecht sieht im Blockieren einer Demonstration eine Straftat. Doch auch Gegendemonstranten sind Demonstranten. Auch ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muss geschützt werden. So stellt das Bundesverfassungsgericht klar: Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden (vgl. BVerfGE 73,206 ; 87,399 ; 104,92 ).
Der Änderungsantrag hier im Download.




