Neuorganisation des Verwaltungsvollzuges des SGB II
Am 31. Dezember 2010 läuft die Frist ab, die das Bundesverfassungsgericht für eine Neuorganisation des Verwaltungsvollzuges des SGB II gesetzt hatte. Es besteht also Handlungsbedarf. Der Bundesarbeitsminister der Großen Koalition hatte sich hierzu mit allen Ländern darauf verständigt, die Kooperation der Arbeitsverwaltung mit den Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften durch eine Änderung des Grundgesetzes auf ein verfassungsrechtlich sicheres Fundament zu stellen und durch ein „Zusammenarbeitsgesetz“ so auszuformen, dass die begrenzten Kräfte auf eine bessere Betreuung und Unterstützung der Arbeitsuchenden und ihrer Angehörigen konzentriert werden können. Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hatte diese Einigung verworfen. Dies hat wertvolle Vorbereitungszeit gekostet.
Die neue Bundesregierung setzt bei weiterhin getrennter Leistungsträgerschaft auf eine bloße Kooperation der Träger. Am 25. Januar 2010 hat die neue Bundesarbeitsministerin ihre Vorstellungen hierzu der (Verbands-)Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser Ansatz birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken und gravierende fachliche Probleme. Nach Ansicht Vieler bildet er nicht den erforderlichen stabilen Rahmen für den sachgerechten Vollzug der ohnehin schwierigen Aufgaben des SGB II. Veränderungen zum Schlechteren sind für die Hilfebedürftigen und die bei den Arbeitsgemeinschaften Beschäftigten zu befürchten. Die (nicht den einzelnen Bediensteten zuzurechnenden) Schwierigkeiten der SGB II-Leistungsträger, die Anrechnung der Kindergelderhöhung zum Jahreswechsel auf die Leistungen administrativ umzusetzen, bieten nur einen ersten, „bitteren“ Vorgeschmack auf die „Verwaltungs“- und Übergangsprobleme bei getrennter Trägerschaft und Auflösung der Arbeitsgemeinschaften - zumal sie nicht Ausdruck der politisch allein richtigen Entscheidung gewesen sind, diese Kindergelderhöhung auch den auf „Hartz IV“ angewiesenen Kindern und Familien zu Gute kommen zu lassen.
Die vielfältigen Fragen der Neuorganisation des Verwaltungsvollzuges des SGB II sollen am
Dienstag, 23. Februar 2010, 19.00 Uhr
Cafe „Davignon“ im „Haus ohne Barrieren“,
Friedrich-Ebert-Straße 77, Leipzig
diskutieren werden.
Als Gast hat sich Bürgermeister Prof. Dr. Thomas Fabian freundlicherweise bereit erklärt, als Auskunftsperson zu den praktischen Konsequenzen einer getrennten Leistungsträgerschaft und den Herausforderungen zur Verfügung zu stehen, die sich hieraus für die Stadt Leipzig ergeben.
Die Veranstaltung soll sich auf die Organisation der Leistungserbringung konzentrieren. Sicherlich wird aber auch das für den 9. Februar 2010 angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelleistung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Kinder Gegenstand der Erörterungen sein (müssen).
Zu der Veranstaltung sind alle rechts- und sozialpolitisch Interessierten herzlich eingeldan.




