Thomas Jurk zur 1. Mai-Kundgebung in Dresden
Die Wirtschaftskrise habe deutlich gezeigt: Die Bedingung dafür, dass unsere Marktwirtschaft sozial ist, sind Regeln. Genauso untrennbar gehören staatlich garantierte Arbeitnehmerrechte zur sozialen Marktwirtschaft.
In der Arbeitsmarktpolitik müssen wir alles dafür tun, damit Entlassungen vermieden werden und Qualifikationen ausgebaut werden können. Dafür werden Arbeitgeber bei Kurzarbeit von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet, die Dauer des Kurzarbeitergeldes ist auf 24 Monate verlängert worden und auch Zeitarbeitsunternehmen können Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Diese Maßnahmen erlauben es den Betrieben, ihre Fachkräfte auch bei Auftragsflauten zu halten. Die Zeit der Kurzarbeit kann für Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit besonders unterstützt werden. Die Unternehmen können jetzt sogar im Unternehmen qualifizieren. Nicht nur im Bund wurde schnell gehandelt, auch der Freistaat habe die Initiative ergriffen.
Es ist ein großer Erfolg, dass wir das Programm Kommunalkombi jetzt auf ganz Sachsen ausdehnen konnten. Bisher haben wir in Sachsen mit diesem Programm mehr als 3000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen und damit mehr als 3000 Menschen aus der Arbeitslosigkeit geholt. Zur Unterstützung der Wirtschaft wurde das Mittelstandsstabilisierungsprogramm geschaffen, das den sächsischen Unternehmen zur Seite steht. Mit diesen und mit weiteren Maßnahmen unterstützt die sächsische Regierung Unternehmen in der Krise, sichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab und gibt Arbeitslosen auch in schwierigen Zeiten eine neue Perspektive.




